Infos zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb werden von den Finanzämtern sämtliche Grundstücke zu den Verhältnissen am 01.01.2022 neu bewertet. Für diese Bewertung ist es erforderlich, dass von allen Grundstückseigentümern entsprechende Feststellungserklärungen abgegeben werden. Private Grundbesitzer erhalten von der Finanzverwaltung ein Schreiben, in welchem sie zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden. Für Grundbesitz im Eigentum von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften werden keine Informationsschreiben versandt da unterstellt wird, dass die erforderlichen Daten in den betrieblichen Unterlagen vorhanden sind.

Die Grundsteuererklärungen können von den Grundstückseigentümern über das Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ ab dem 1. Juli 2022 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Die Ermittlung der Grundsteuerwerte erfolgt nicht bundeseinheitlich. Es gibt neben dem Bundesmodell verschiedene Ländermodelle. Standortbedingt übernehmen wir für unsere Mandanten die Erstellung der Erklärungen für die in Baden-Württemberg und Bayern gelegenen Grundstücke.

Setzen Sie sich bitte gerne mit uns unter grundsteuer(at)netzer-gamon.de in Verbindung.

Informationsschreiben der Finanzverwaltung: